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Urlaub trotz Corona? Reisewarnungen und Risikogebiete

Urlaub trotz Corona
Sie wollen in den Osterferien wegfliegen und wissen nicht, ob Urlaub trotz Corona überhaupt möglich ist? Das Coronavirus sorgt weltweit für erhebliche Einschränkungen, die natürlich auch bei der Urlaubsplanung große Schwierigkeiten mit sich bringt. Eigentlich ist es in Zeiten von Corona nahezu unmöglich, irgendwo auf der Welt noch unbeschwert Urlaub zu machen. Wir klären Sie darüber auf, wo die Corona Risikogebiete liegen, was Rückkehrer beachten sollten und wie Sie schnell wieder aus Ihrem Urlaub in die Heimat kommen.

Gerade die Reiseplanung für die Osterferien, aber auch für den Sommerurlaub, ist momentan sehr schwierig. Die meisten Airlines bieten nur noch ein Minimum an Flügen an und viele Länder haben für deutsche Staatsbürger ein Corona Einreiseverbot verhängt. Zudem hat das Auswärtige Amt Reisewarnungen herausgegeben, die sich auf das Ausland, aber auch Reisen im Inland beziehen. Ziel dieser Corona Reisewarnungen ist es, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

In welche Länder sollte derzeit besser nicht gereist werden?

Urlaub trotz Corona Virus

Einen Überblick über die aktuellen Coronavirus Risikogebiete erhalten Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts, die regelmäßig aktualisiert wird. Doch was ist eigentlich ein Risikogebiet? Dazu werden Regionen gezählt, in denen es kontinuierlich zu einer steigenden Übertragung des Virus gibt – sprich eine Region oder ein Land mit stetig ansteigenden Fallzahlen. Eine Neubewertung der Risikolage erfolgt jeden Tag, sodass neue Gebiete hinzukommen und andere wegfallen. Momentan (Stand: 26.03.2020) sind folgende Länder und Regionen als Risikogebiete zu sehen:

  • Ägypten
  • China: Hubei und Wuhan
  • Frankreich: Region Grand Est, inklusive Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne
  • Iran
  • Italien
  • Österreich: Tirol
  • Spanien: Madrid, Navarra, La Rioja und Pais Vasco
  • Südkorea: Daegue und Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • USA: Kalifornien, Washington und New York

Aktuelle Reisewarnungen des Robert Koch Instituts

Coronavirus

Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt und der Bundesregierung für Risikogebiete

Das Auswärtige Amt geht mittlerweile einen Schritt weiter und rät dringend davon ab, Auslandsreisen zu machen. Und die Bundesregierung rät von Reisen aller Art ab. Hinzu kommt, dass das Coronavirus für erhebliche Einschränkungen und Streichungen im Luftverkehr sorgt. Und dies wird auf nationaler und internationaler Ebene voraussichtlich noch zunehmen. In vielen Ländern außerhalb Europas dürfen europäische Maschinen überhaupt nicht mehr landen. Und das Coronavirus beeinflusst auch den Bahnverkehr, was sich an reduzierten Fahrplänen zeigt. Wer im eigenen Land Urlaub in Zeiten von Corona Urlaub machen möchte, hat ebenfalls Pech. Deutsche Hotels haben geschlossen und auf den Inseln in Nord- und Ostsee ist kein Tourismusverkehr mehr erlaubt.

Quarantänemaßnahmen und Einreiseverbote für Deutsche

Ein Coronavirus Einreiseverbot für Deutsche haben mittlerweile viele Länder ausgesprochen. Hinzu kommen Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen. Selbst wenn Sie in Ihr Urlaubsland noch einreisen können, müssen Sie sich auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Denn in vielen Ländern ist öffentliche Leben fast vollständig zum Erliegen gekommen. So sind Restaurants, Cafés oder auch Museum geschlossen. Und die Quarantänevorschriften können sich zu jeder Zeit wieder ändern. Dann könnten Sie auch erhebliche Probleme bei der Rückreise bekommen.

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Welche Rechte hat der Urlauber? Werden die Kosten erstattet?

Bei Pauschalreisen erhalten Sie die Kosten erstattet, wenn es zu einer Absage der Reise kommt. Gleiches gilt auch, wenn eine amtliche Reisewarnung vorliegt. Anders sieht der Fall dagegen aus, wenn es sich um eine Individualreise handelt, bei der Sie alle Komponenten einzeln gebucht haben. Dann kann es passieren, dass Sie die Kosten für Flug oder Hotel nicht erstattet bekommen. Sie erhalten Ihr Geld aber in jedem Fall zurück, wenn die Airline den Flug streicht. Stornieren Sie Ihren Flug oder Ihre Hotelbuchung nur, weil Sie Angst vor einer möglichen Ansteckung haben, so bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Das Unternehmen Lufthansa bietet seinen Kunden an, dass alle Neubuchungen für Flüge bis zum 31. März kostenfrei umgebucht werden können. Die gekauften Tickets können auf Flüge bis zum 31.12.2020 umgebucht werden. Darunter fallen auch Flüge, die vor dem 5. März gebucht worden sind und deren Abflugdatum vor dem 30. April liegt.

Was ist wenn unterwegs ein Programmpunkt ausfällt?

Eine Änderung des Reiseablaufs oder die Streichung von Programmpunkten, die auf der Sperrung von Regionen beruht, kann zu einer Minderung des Reisepreises führen. Auch die Kündigung des Vertrags durch den Reisenden ist möglich. Wichtig: Die Kosten der Rückreise muss der Reiseveranstalter übernehmen.

Statistik: Entwicklung der täglich neu gemeldeten Fallzahl des Coronavirus (COVID-19) in Deutschland seit Januar 2020 (Stand: 22. April 2020) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
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Was muss unbedingt beachten werden, wenn man aus dem Risikogebiet zurückkommt?

Fluggäste, die aus einem der Corona Risikogebiete zurückkehren, sind dazu verpflichtet, eine sogenannte Aussteigekarte auszufüllen. Dies muss bei Ankunft in Deutschland erfolgen. Abgefragt werden Daten zur persönlichen Erreichbarkeit, begrenzt auf einen Zeitraum von 30 Tagen sowie Namen und Adresse. Bei Fluggästen, die aus China kommen, ist die Selbstauskunft noch umfangreicher. So soll gewährleistet sein, dass im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen besser und schneller gefunden werden können.

Doch nicht nur Fluggäste unterliegen diesen strengen Richtlinien. Auch für Autofahrer wird die Einreise nach Deutschland durch die strengen Grenzkontrollen erschwert. Dies trifft in erster Linie auf die Grenzübergänge zu Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark zu. Pendler oder Lieferverkehr sind von Grenzübertrittsverboten ausgenommen, ebenso wie deutsche Staatsbürger, die wieder zurück in ihr Heimatland möchten. Diese Ausnahme trifft auch auf ausländische Staatsangehörige zu, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und auch eine Aufenthaltsberechtigung besitzen.

Reiseveranstalter und Auswärtiges Amt starten Rückholaktion

Urlaub trotz des Coronavirus Tausende Deutsche sollen aus dem Ausland zurückgeholt werden, die beispielsweise an ihrem Urlaubsort gestrandet sind. Gerade in den letzten Tagen haben viele Länder im Ausland ihre Grenzen zugemacht und Flugverbindungen gestrichen. Dies gilt besonders für Flüge nach Deutschland.

So hat nun die Bundesregierung beschlossen, beziehungsweise das Auswärtige Amt, dass zuerst deutsche Reisende aus besonders betroffenen Regionen zurückgeholt werden sollen. Dazu zählen:

  • Marokko
  • Philippinen
  • Ägypten
  • Dominikanische Republik
  • Malediven

Auch Reiseveranstalter werden auf diesem Gebiet aktiv und setzen Flugzeuge ein, um gestrandete Reisende nach Hause zu holen.

Reisende, die eine Rückholaktion benötigen, sollten einen Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes werfen und sich mit Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich im Zweifelsfall an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat vor Ort zu wenden. Wichtig: Wenn Sie noch im Ausland sind, dann tragen Sie sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ein.

Wichtige Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19:

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  • Niesen oder husten Sie nur in Ihre Armbeuge oder ein Taschentuch
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife – 30 Sekunden lang
  • Schütteln Sie keine Hände mehr und verzichten Sie auf Umarmungen oder Begrüßungsküsschen
  • Halten Sie einen Meter Abstand zu anderen Menschen
  • Tragen Sie Handschuhe beim Einkaufen von Lebensmitteln

Unser Fazit zu Urlaub trotz Corona:

Im Moment sollte am besten einfach abgewartet werden, wie die Lage sich in nächster Zeit entwickelt, bevor ein Urlaub gebucht wird. Schließlich möchten Sie auch nicht das Risiko eingehen, dass Sie in Ihrem Urlaubsland stranden und nur sehr schwierig wieder nach Deutschland zurückreisen können. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und warten Sie ab, bevor Sie Ihre nächste Reise vielleicht doch wieder stornieren müssen.

Stand 23.04.2020