Krank im Urlaub
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Krank im Urlaub

Krank im Urlaub – was passiert mit meinen Urlaubstagen?

Kaum etwas ist ärgerlicher, als sich während der langersehnten freien Tage eine Erkältung einzufangen oder gar eine ernsthaftere Krankheit zu entwickeln. Doch was bedeutet es eigentlich, wenn Sie krank im Urlaub sind? Verlieren Sie dann automatisch Ihre Urlaubstage, oder können Sie sie nachholen? Und wie läuft das Ganze ab, wenn man eine Krankschreibung im Urlaub benötigt? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie tun sollten, wenn Sie im Urlaub erkranken, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer:in haben und wie Sie Ihre Erholungszeit wahren, ohne dabei arbeitsrechtliche Stolpersteine zu übersehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Urlaubsanspruch trotz Krankheit: Wenn Sie im Urlaub krank werden, werden die nachweislich arbeitsunfähigen Tage nicht auf Ihren Erholungsurlaub angerechnet, sofern Sie eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.
  • Pflichten und Fristen: Melden Sie sich bei Erkrankung unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber und reichen Sie das Attest rechtzeitig ein, um Lohnfortzahlung und Anspruch auf Urlaubstage nicht zu gefährden.
  • Vorgehen im Ausland: Achten Sie auf eine Auslandskrankenversicherung, lassen Sie Ihre Diagnose möglichst in Deutsch oder Englisch dokumentieren und informieren Sie sich vorab über wichtige Kontaktdaten und Vorgaben Ihrer Versicherung.

Krankschreibung und ärtzlichen Rat einholen bei Krankheit um Urlaub

Wichtige Schritte bei einer Krankschreibung im Urlaub

1. Ärztlichen Rat einholen

Ob Sie sich im Inland oder im Ausland befinden: Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen. Nur so erhalten Sie eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch „ärztliches Attest“ genannt). Besonders im Ausland kann dies etwas komplizierter sein. Prüfen Sie vor Reiseantritt, welche Gesundheitsleistungen Ihre Krankenversicherung abdeckt und notieren Sie sich wichtige Kontaktdaten.

2. Krankmeldung an den Arbeitgeber übermitteln

Sobald Sie die ärztliche Bescheinigung haben, leiten Sie diese unverzüglich an Ihren Arbeitgeber weiter. Informieren Sie sich, ob Sie eine schriftliche oder elektronische Übermittlung (z. B. via E-Mail) vornehmen dürfen. Bei einer Krankmeldung im Urlaub zählt oft jedes Detail:

  • Fristgerechte Meldung: Meistens muss der Arbeitgeber direkt am ersten Krankheitstag informiert werden.
  • Kopie oder Original: Klären Sie, ob Ihr Arbeitgeber das Original benötigt oder ob eine Kopie bzw. ein Scan ausreichend ist.

3. Dauer und Aktualisierung der Krankschreibung

Geht Ihre Krankheit länger als im Attest vermerkt, brauchen Sie eine neue Bestätigung vom Arzt. Versäumen Sie es, rechtzeitig zu verlängern, kann dies zu Unsicherheiten bei der Lohnfortzahlung oder den Urlaubstagen führen.

Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Werden Sie im Urlaub krank, haben Sie als Arbeitnehmer:in bestimmte Rechte, allerdings auch Pflichten, die Sie unbedingt einhalten sollten. Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), wo Sie entsprechende Paragrafen (§§ 3 ff. EntgFG) nachlesen können.

Das sollten Sie wissen:

  • Urlaubsanspruch bleibt erhalten: Die Tage, an denen Sie nachweislich krank waren, werden in der Regel nicht auf Ihren Erholungsurlaub angerechnet.
  • Lohnfortzahlung: Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie (bei vorliegender ärztlicher Bescheinigung) weiterhin Gehalt.
  • Meldepflicht: Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass Sie erkrankt sind, und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen.

Vermeiden Sie es, trotz Krankschreibung ausgiebige Freizeitaktivitäten zu unternehmen, die Ihrer Genesung entgegenstehen könnten. Dies kann Misstrauen beim Arbeitgeber schüren und unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Krank im Urlaub Urlaubstage Rückerstattung und finanzielle Aspekte

Urlaubstage-Rückerstattung & finanzielle Aspekte

Wann werden Urlaubstage erstattet?

Krankheitstage während des Urlaubs gelten nicht als „Freizeit“, weil Sie sich faktisch nicht erholen können. Verlängert sich mein Urlaub bei Krankheit? Ganz so einfach ist es nicht – stattdessen können Sie (je nach Dauer der Erkrankung) die entsprechenden Tage später erneut als Urlaub in Anspruch nehmen. Oft ist es ratsam, sich den gesamten Verlauf genau zu dokumentieren, damit es zu keiner Verwechslung kommt.

Wer trägt die Kosten bei Arztbesuchen im Ausland?

Nutzen Sie für Auslandsreisen eine Auslandsreisekrankenversicherung, die oft wichtige Leistungen abdeckt, die die reguläre Krankenversicherung nicht immer übernimmt. Prüfen Sie:

Weitere Informationen zu internationalen Krankenversicherungen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Eventuelle Kosten bei Rechtsstreitigkeiten

Sollte Ihr Arbeitgeber sich querstellen oder Fragen bezüglich Ihrer Fehlzeiten haben, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Diese Kosten können – je nach Fall – durch eine Rechtsschutzversicherung oder anderweitige Vereinbarungen gedeckt sein.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

1. Darf ich krankgeschrieben weiter verreisen?

Wenn Ihr Gesundheitszustand es erlaubt und die Reise Ihrer Genesung nicht entgegensteht, ist das in vielen Fällen möglich. Lassen Sie sich jedoch ärztlich bescheinigen, dass Sie reisen dürfen. Bei Unklarheiten sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren.

2. Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank, wenn ich im Ausland bin?

In der Regel gelten dieselben Vorgaben wie im Inland: Sie sollten telefonisch oder per E-Mail Bescheid geben und die ärztliche Bescheinigung einreichen. Achten Sie auf Zeitverschiebung, Fristen und eventuell geforderte Originaldokumente.

3. Was tun, wenn ich während des Urlaubs krank werde?

Wichtig ist, sofort zum Arzt zu gehen und den Arbeitgeber zu informieren. Beachten Sie die notwendigen Formalitäten, damit Ihre Krankheitstage anerkannt werden und nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.

4. Bekomme ich meinen Urlaub zurück, wenn ich mehrere Tage krank war?

Die Tage, an denen Sie nachweislich arbeitsunfähig waren, zählen nicht als Urlaubsverbrauch. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie diese Tage später erneut als Urlaub beantragen.

5. Gelten dieselben Regeln bei einer Krankheit im Ausland wie im Inland?

Grundsätzlich ja, Sie benötigen jedoch eine Arztbescheinigung, die den deutschen Anforderungen entspricht. Bedenken Sie zudem mögliche Sprachbarrieren und wählen Sie im Zweifelsfall einen Arzt, der Ihre Diagnose auf Deutsch oder Englisch ausstellt.

6. Darf ich trotz Krankschreibung Aktivitäten wie Strandbesuche unternehmen?

Solange es Ihrer Genesung nicht schadet, wird ein ruhiger Strandspaziergang in der Regel nicht beanstandet. Kritisch könnten jedoch Partynächte oder sportliche Aktivitäten sein, die Ihrer Gesundheit abträglich sein könnten. Im Zweifelsfall Rücksprache mit Ärzt:innen und Arbeitgeber halten.

Fazit & weiterführende Informationen

Mit dem richtigen Vorgehen beugen Sie dem Verlust wichtiger Urlaubstage vor, wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken. Achten Sie stets darauf, sich bei Krankheit unverzüglich ärztlich untersuchen zu lassen, Ihren Arbeitgeber umgehend zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen aufzubewahren. So behalten Sie Ihren Urlaubsanspruch und vermeiden rechtliche Stolpersteine.

Wir von ReiseblogOnline.de möchten Ihnen an dieser Stelle ausschließlich Informationen bereitstellen – für eine individuelle Rechtsberatung empfehlen wir Ihnen, sich an eine erfahrene Fachanwältin zu wenden. Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen rund um das Thema Krankheit im Urlaub oder andere arbeitsrechtliche Fragen, wenden Sie sich gerne an
Fachanwältin für Arbeitsrecht Helen Althoff.
Sie ist auf solche Fälle spezialisiert und bietet Ihnen eine professionelle, persönliche Beratung.

Weitere nützliche Links

Mit diesem Wissen können Sie Ihren nächsten Urlaub bedenkenlos antreten – und falls es doch einmal zu einer Krankheit kommen sollte, sind Sie bestens informiert, was zu tun ist. Gute Reise und bleiben Sie gesund!