Wie viel Urlaub steht mir bei einem 450 Euro Job zu?

Der Urlaub von Minijobbern und geringfügig Beschäftigten wird nach dem Teilzeit-Befristungsgesetz (TZBfg) geregelt. Beschäftigte, die einen 450 Job ausüben, zählen zu den geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern. Sie sind den in Vollzeit angestellten Arbeitnehmern gleichgestellt. Dazu gehört auch ein Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Wie regelt sich der Urlaubsanspruch?

Als Grundlage für die Berechnung werden die Arbeitstage pro Woche, an welchen der Minijobber die Beschäftigung ausübt, herangezogen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung von fünf Arbeitstagen in der Woche stehen dem Arbeitnehmer 20 Urlaubstage zu. Teilt sich die Arbeitszeit nur auf zwei Tage auf, dann entsteht ein Urlaubsanspruch von acht Tagen. Bei drei Arbeitstagen pro Woche erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 12 Urlaubstage.

Grundlage für die Berechnung

Minijob-Urlaub-AnspruchDas Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen laut § 3 Abs. 1 BUrlG vor. Dabei werden alle Wochentage außer dem Sonntag als Werktage gerechnet.

Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage wird damit durch sechs geteilt und mit 24 multipliziert. In vielen Unternehmen wird jedoch statt sechs Werktage die Zahl von fünf Werktagen zur Berechnung herangezogen, wenn der Samstag arbeitsfrei ist.

Wird die 5-Tage-Woche als Berechnungsgrundlage verwendet, dann dürfen die Urlaubstage nicht auf gesetzliche Feiertage und andere arbeitsfreie Tage gelegt werden. Ist der Urlaubsanspruch von Vollzeitarbeitskräften in einem

Tarifvertrag anders geregelt, dann erhöht sich auch der Urlaubsanspruch für geringfügig Beschäftigte.

Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen für Vollzeitbeschäftigte und einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch bei drei Arbeitstagen pro Woche 18 Urlaubstage im Jahr. Bei einem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 26 Tagen und zwei Arbeitstagen pro Woche ergibt sich ein Gesamturlaub von 10,4 Tagen für Minijobber.

Wer erhält diesen Urlaubsanspruch?

Alle Beschäftigten, deren Arbeitsentgelt unter oder bei 450 Euro liegt, zählen zu den geringfügig Beschäftigten. Dazu gehören Minijobber und Teilzeitkräfte.
Wann beginnt der Urlaubsanspruch?

Der erste Urlaub ist nach sechs Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses möglich. Wenn ein Minijob kürzer als ein halbes Jahr dauert, dann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Teil des Jahresurlaubes.

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruches wird der gesetzliche Urlaubsanspruch durch 12 Monate geteilt und mit der Anzahl der Beschäftigungsmonate multipliziert. Bei 24 Tagen gesetzlichem Mindesturlaubsanspruch und einer Beschäftigungsdauer von zwei Monaten ergeben sich vier Tage Urlaubsansprüche.

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