Auslandskrankenversicherung
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Auslandskrankenversicherung 11/12/2015 – In kaum einem anderen Land haben sich derart viele Versicherungssparten etablieren können. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass Versicherungsnehmer neben den Pflichtversicherungen auch Zusatzpakete gebucht haben, um beispielsweise das eigene Haus oder den geliebten Vierbeiner zu schützen. Doch bei der eigenen Gesundheit wird manchmal zu knapp kalkuliert, insbesondere wenn die schönsten Tage des Jahres unmittelbar bevorstehen.
Wahrscheinlich liegt es an der Urlaubsvorfreude bzw. an der Aufregung vor dem längeren Auslandsaufenthalt, dass ein wichtiger Versicherungsschutz nicht im Handgepäck verstaut wird.




Naheliegend ist, dass Krankheiten oder Unfälle vor einer Auslandsreise verständlicherweise ausgeblendet werden, um den Erholungseffekt nicht von vornherein zu gefährden.
Allerdings sollten Reisende nicht am falschen Ende sparen. Die Auslandsversicherung sollte ebenso selbstverständlich sein wie die Versicherung für das Reisegepäck. Letztere ist ohnehin oftmals gar nicht nötig, weil das Gepäck bereits über viele Hausratsversicherungen mitversichert ist.
Auslandskrankenversicherungen für das europäische Ausland:

Skifahren in den Alpen oder Badeurlaube am sonnigen Mittelmeer gehören ohne Zweifel zu den schönsten Freizeitaktivitäten fernab der alltäglichen Belastung. Für europäische Länder gilt dabei die Besonderheit, dass mit der Bundesrepublik häufig ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden ist. Vor Reiseantritt sollte die Versicherungskarte dahingehend überprüft werden, ob sie als „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausgestellt worden ist. Insoweit dies nicht der Fall ist, können Versicherungsnehmer eine entsprechende Bescheinigung bei der eigenen Krankenkasse verlangen. Durch das Abkommen wird sichergestellt, dass die Kosten für Behandlungen sowie notwendige Aufenthalte in einem Krankenhaus von dem Versicherungsunternehmen übernommen werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kosten lediglich bis zu einer festgelegten Höhe erstattet werden. Als Maßstab gelten hierfür die Behandlungskosten, die bei einer vergleichbaren Therapie in Deutschland von der Krankenkasse übernommen werden. In den meisten europäischen Ländern werden allerdings bei gleichen Leistungen höhere Rechnungen ausgestellt. Wer beispielsweise beim Skifahren in Österreich oder der Schweiz stürzt und sich dabei ein Bein bricht, wird vermutlich nach dem ersten Schock einen zweiten erleiden müssen. Das Angebot dieser Länder richtet sich nämlich an zahlungsfähige Urlauber, so dass auch bei den Kosten für eine medizinische Behandlung nicht gespart wird.

Liegen die Ausgaben im europäischen Ausland nunmehr über dem gewohnten Satz in Deutschland, müssen Versicherungsnehmer den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche leisten. Eine Obergrenze dafür lässt sich hingegen kaum definieren. Das Beispiel zeigt, dass das Sozialversicherungsabkommen im gewissen Rahmen ausreichend ist, aber keinesfalls eine Grundlage für den umfassenden Versicherungsschutz darstellt.

Auslandsreisen außerhalb des europäischen Kontinents:

Bei Destinationen außerhalb des europäischen Kontinents werden Behandlungs- oder Krankenhauskosten in der Regel gar nicht von der inländischen Krankenversicherung getragen. Zwar können sich Versicherungsgesellschaften kulant zeigen und zumindest einen Teil der Unkosten tragen, einen Anspruch darauf haben Versicherte jedoch nicht. Zeigt sich die Versicherung wenig gesprächsbereit, bleibt dem Urlauber nur die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag selbst zu begleichen. Je nach Erkrankung können dies mehrere 1000 € sein. Was zunächst als erholsame Reise geplant worden ist, entpuppt sich im Unglücksfall nicht selten als Schuldenfalle.

Wer sich vorab dementsprechend gegen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung entschieden hat, muss im Bedarfsfall mit schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen rechnen. Neben den Arzt- und Diagnosekosten sind sowohl im europäischen Raum als auch weltweit die Kosten für die Rückführung aus dem Ausland zu kalkulieren. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz werden diese dem Patienten ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei notwendigen Nachbehandlungen müssen Betroffene somit die Wahl zwischen den vergleichsweise hohen Behandlungsausgaben im Ausland oder der kostspieligen Überführung nach Deutschland gegeneinander abwägen. Beide Alternativen stellen keineswegs den Idealfall dar.

Die Wahl des optimalen Versicherungspaketes:

Welche Policen für den Auslandsaufenthalt hinzugebucht werden sollten, ist vor allem von der Reisedauer abhängig. Für Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen bieten die Versicherungsgesellschaften standardmäßig einen umfassenden Versicherungsschutz ab. Derartige Zusatzversicherungen können bereits für einen geringen Jahresbeitrag abgeschlossen werden. Einige Dienstleister bieten auch den nachträglichen Abschluss an, wobei dies in der Regel nur während der ersten Urlaubswoche nachgeholt werden kann. In dieser Situation darf der Versicherungsfall regelmäßig noch nicht eingetreten sein. Wer demgegenüber einen längeren Aufenthalt in der Ferne plant, beispielsweise wegen einer Berufs- oder Studienreise, benötigt erweiterte Versicherungspolicen.

Bei chronischen Erkrankungen sollte der Hausarzt vor Ort attestieren, dass die Urlaubsreise unbedenklich für den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ist, damit der Versicherungsgeber den Zusatzschutz nicht von vornherein ablehnt. Eine weitere Besonderheit gilt auch für schwangere Urlauberinnen. Hier reichen Standardversicherungen oftmals nicht aus, weil darüber die Kosten in der Regel nicht gedeckt sind, die beispielsweise durch eine Komplikation entstehen können. Vor jeder Reise ins Ausland ist daher die Rücksprache mit der eigenen Krankenversicherung dringend zu empfehlen.

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